Ablauf & Kosten der Psychotherapie: Infos & Tipps

Ablauf & Kosten

Ablauf

Der erste Schritt ist ein persönliches Kennenlernen. Im Erstgespräch haben wir Zeit, in geschützter Atmosphäre über die aktuellen Sorgen, Belastungen und Fragen zu sprechen. Gleichzeitig bietet dieses Gespräch die Möglichkeit, sich gegenseitig kennenzulernen und einen ersten Eindruck voneinander zu gewinnen. Ein Termin dauert in der Regel 50 Minuten.

Im Anschluss folgen diagnostische Gespräche und Beobachtungen, auch probatorische Sitzungen genannt. Dabei geht es darum, die individuellen Schwierigkeiten, Stärken und Hintergründe besser zu verstehen. Je nach Alter und Anliegen kommen Gespräche, spielerische Elemente, Verhaltensbeobachtungen oder psychologische Testverfahren zum Einsatz. Ziel dieser Phase ist es herauszufinden, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und welche Form der Unterstützung sinnvoll und hilfreich sein kann.

Am Ende der Diagnostik erhalten Sie eine fachliche Einschätzung sowie eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen. Vor Beginn einer Psychotherapie ist zudem eine ärztliche Abklärung durch die Haus- oder Kinderarztpraxis notwendig, um körperliche Ursachen der Beschwerden auszuschließen.

Wenn wir uns für eine gemeinsame Zusammenarbeit entscheiden, beginnt die eigentliche Psychotherapie. Diese orientiert sich an wissenschaftlich anerkannten Verfahren und individuell vereinbarten Therapiezielen. Eine vertrauensvolle Beziehung, Freiwilligkeit und die Bereitschaft zur gemeinsamen Arbeit bilden dabei wichtige Grundlagen.

Kosten

Die psychotherapeutischen Leistungen werden nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP in Verbindung mit der GOÄ) berechnet. Grundlage der Zusammenarbeit sind ein Behandlungsvertrag sowie eine Honorarvereinbarung zwischen Therapeutin und Patientin bzw. Patient oder den Sorgeberechtigten.

Privatversicherte

Psychotherapeutische Behandlungen werden von privaten Krankenversicherungen häufig übernommen. Da Umfang und Bedingungen jedoch vom jeweiligen Versicherungsvertrag abhängen, empfiehlt es sich, bereits vor Beginn der Behandlung die individuellen Regelungen sowie das Antragsverfahren mit der Versicherung zu klären. Je nach Tarif können Eigenanteile oder Zuzahlungen entstehen. Eine schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme ist empfehlenswert.

Beihilfeberechtigte

Psychotherapeutische Behandlungen können bei Vorliegen einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung beihilfefähig sein. Da sich die Voraussetzungen und Abläufe je nach Beihilfestelle unterscheiden können, ist es sinnvoll, sich frühzeitig über Kostenübernahme und notwendige Unterlagen zu informieren.

Selbstzahlerinnen und Selbstzahler

Eine Behandlung kann selbstverständlich auch unabhängig von Krankenversicherung oder Beihilfe als Selbstzahlerleistung erfolgen. Dadurch entfallen häufig längere Wartezeiten, die durch Antragsverfahren entstehen können. Auch in diesem Fall ist eine ärztliche Abklärung wichtig, damit körperliche Ursachen oder mögliche Medikamentennebenwirkungen als Auslöser der Beschwerden ausgeschlossen werden können. Der entsprechende Konsiliarbericht sollte spätestens zum Abschluss der Diagnostik vorliegen.

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